Dauerhafte Haarentfernung
NiSV, ausgeschrieben „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, ist seit 2021 schrittweise in Kraft getreten und betrifft seit 1. Januar 2025 nun vollständig die gesamte Kosmetik- und Beautybranche.
Viele Studios, Laser-Anbieter und Kund*innen fragen sich: Was genau bedeutet die NiSV? Welche Anwendungen sind betroffen? Und was muss ich als Studio beachten?
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